Geheime Verträge in nicht-öffentlichen Sitzungen

Die Gemeinde Tullnerbach veröffentlichte am Donnerstag auf ihrer Homepage die Einladungskurrende zur Gemeinderatssitzung.

Tagesordnungspunkt 6 & 7 klingen wirklich interessant, da es sich wohl um eines der grössten Infrastrukturprojekte in der Geschichte der Gemeinde handelt.

Leider findet diese Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – der mündige und interessierte Bürger darf also nicht nur nicht mitreden, mitgestalten oder sich einbringen, er darf nicht einmal teilnehmen, wenn ein für die Bürger der Gemeinde wichtiges Thema wie das „Projekt ÖBB“ beschlossen wird – siehe auch Beitrag von 17.07.2020.

Dass die Rodung von 5.000 Quadratmetern unseres schönen Erholungswaldes trotz der Einsprüche unseres Vereins auch noch nicht vom Tisch ist darauf lässt der Tagesordnungspunkt 7 schließen – „Vertrag ÖBF AG Grundankauf“.

Warum will die Gemeinde diesem Projekt unbedingt zustimmen? Es gibt doch offensichtlich keine Verbesserungen für uns Bürger? Eine Frage auf die es wohl keine Antwort gibt…

2 Antworten auf „Geheime Verträge in nicht-öffentlichen Sitzungen“

  1. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist ungesetzlich. Der Bürgermeister kann zwar nach seinem Ermessen die Öffentlichkeit ausschließen, er hat dieses Ermessen jedoch in gesetzeskonformer Form auszuüben. Dh er hat kein freies Ermessen und kann die Öffentlichkeit nicht willkürlich ausschließen. Er kann daher die Öffentlichkeit nur in gut begründeten Fällen ausschließen, wobei er bei der Begründung auf die Wertungen des Gesetzes Rücksicht nehmen muß. Daraus ergibt sich dass die Öffentlichkeit nur ausgeschlossen werden kann wenn eine eingehende Prüfung des Einzelfalls ergeben hat, dass ein konkreter Ausschlussgrund vorliegt. Datenschutzgründe führen nicht automatisch zum Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch hierbei hat eine Interessensabwägung stattzufinden wobei zu berücksichtigen ist, dass dem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Öffentlichkeit besonderes Gewicht zukommt.

    Auf Grund der Nichtöffentlichkeit wird es den Gemeindebürgern verwehrt Einsicht in die Beschlussunterlagen zu nehmen und auf ihre Gemeindevertreter Einfluss zu nehmen. Das sind demokratische Grundrechte, die auch in COVID 19 Zeiten ausgeübt werden können müssen, weil dabei niemand gefährdet wird.

  2. Lieber Siegbert, es ist schwer zu ertragen, dass der Bürgermeister den Ausschluss der Öffentlichkeit von oben herab verordnet- mit Zuhilfenahme der Gemeinderatsabgeordneten? , sogar einstimmig? – obwohl er es eigentlich so nicht machen dürfte. Aber wo kein Kläger, kein Richter, oder? Liebe Grüße Walter Kronich

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